Herr Dr. Lars Kirschner
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Sprachen:
Rechtsgebiete:
Vita:
Lars Kirschner ist Gründungspartner von Renzenbrink & Partner und leitet die Praxisgruppe Litigation/Arbitration aus dem Hamburger Büro.
Er ist auf Konfliktlösung und Prozessführung in komplexen Rechtsstreitigkeiten spezialisiert und vertritt Unternehmen sowie Einzelpersonen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Lars Kirschner hat breite Erfahrung in der Führung von Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Rahmen von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern (oder zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern) sowie bei Fragen zu Sorgfaltspflichten und der persönlichen Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten (einschließlich der Abwicklung von Haftungsfällen über die D&O-Versicherung). Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung zu Konflikten nach Abschluss von Unternehmenstransaktionen (Post M&A- und Post Private Equity-Streitigkeiten).
Vor seiner Tätigkeit bei Renzenbrink & Partner sammelte Lars Kirschner bei einer renommierten gesellschaftsrechtlichen Corporate Boutique in Hamburg umfangreiche Erfahrungen in dem Bereich Litigation/Arbitration.
Lars Kirschner wird unter anderem als einer der führenden Anwälte seines Bereiches bei JUVE, Legal 500 und Best Lawyers geführt.
Werdegang:
- Zulassung als Rechtsanwalt 2009
- Erstes Juristisches Staatsexamen, Universität Hamburg, 2004
- Dr. jur., Universität Hamburg, 2008
- Zweites Juristisches Staatsexamen, Hanseatisches OLG Hamburg, 2008
Mitgliedschaften:
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtbarkeit e.V. (DIS)
- Hamburg Arbitration Circle e.V. (HAC)
- Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR)
Publikationen:
- Die Sonderprüfung der Geschäftsführung in der Praxis – Konkrete Regeln für die Anwendung der §§ 142-146 AktG, IDW Verlag 2008 (Diss.)
- UMAG passiert den Bundesrat – letzter Feinschliff für das Sonderprüfungsrecht?, BB 2005, 1865
- Gemeinsam mit Dr. Andreas Stoll – Kommentierung der §§ 48, 49 GmbHG, Großkommentar Hachenburg GmbHG, 9. Auflage (in Vorbereitung)