Am 25. Januar 2005 lud der HAC in Kooperation mit der Handelskammer Hamburg zu einer Veranstaltung mit dem Thema:

Schiedsgerichtsstandort Hamburg
Kompetenzzentrum für Osteuropa

Einladung (PDF)

Bericht zur Veranstaltung:

Schiedsgerichtsstandort Hamburg
Kompetenzzentrum für Osteuropa

Veranstaltung des Hamburg Arbitration Circle e.V. und der Handelskammer Hamburg

am Dienstag, den 25. Januar 2005

19:00 bis 21:00 Uhr,
Handelskammer Hamburg,
Adolphsplatz 1,
20457 Hamburg
Albert-Schäfer-Saal

Am 25. Januar 2005 veranstaltete der Hamburg Arbitration Circle e.V. in Zusammenarbeit mit der Handelskammer Hamburg eine Vortragsveranstaltung mit dem Titel „Schiedsgerichtsstandort Hamburg – Kompetenzzentrum für Osteuropa“ im Albert-Schäfer-Saal der Handelskammer Hamburg. Ziel war es, durch die Vorträge von erfahrenen Experten und Praktikern wichtige Hinweise und Anregungen für die Unternehmenspraxis zu geben und auf zu beachtende Problemfelder hinzuweisen. Die Veranstaltung erfreute sich regen Zuspruchs.

Zur Begrüßung sprach der Präses der Handelskammer Dr. Karl-Joachim Dreyer. Er wies auf die lange Tradition von Schiedsverfahren in Hamburg hin und unterstrich deren herausragende Bedeutung für den jahrhundertelangen Erfolg des Wirtschaftsstandortes Hamburg.

Der Präses der Justizbehörde, Senator Dr. Roger Kusch, lobte in seinem Grußwort die Funktion der Schiedsgerichtsbarkeit in Hamburg als effektive und willkommene Ergänzung einer gut funktionierenden Gerichtsbarkeit in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Im Rahmen seiner Präsentation mit dem Titel „Schiedsgerichtsbarkeit: Qualität und Rechtssicherheit im Konfliktmanagement bei internationalen Geschäftsbeziehungen“ stellte der Vorsitzende Richter am Landgericht i.R. Axel Bartels zunächst die Beweggründe für die Gründung des Hamburg Arbitration Circle dar. Das Understatement Hamburgs habe dazu geführt, dass der traditionsreichste und bedeutsamste Schiedsgerichtsstandort in Deutschland nicht als solcher erkannt und gewürdigt werde. Er wies darauf hin, dass im Jahre 2004 die berühmte Hamburger Freundschaftliche Arbitrage 100 Jahre alt wurde und die Gründung des HAC im selben Jahr Symbolwirkung habe.

Im Fortgang wies Herr Bartels darauf hin, dass es gerade bei internationalen Geschäftsbeziehungen kaum noch Vertragsvereinbarungen gibt, die keine Schiedsvereinbarung enthalten. Er erläuterte die einzelnen Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit, die im Wesentlichen in einer besseren internationalen Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen gegenüber Urteilen, der Möglichkeit einer qualitativ besseren Zusammensetzung des Gerichts, in Vertraulichkeit des Konfliktlösungsverfahrens, weitgehender Selbstbestimmung der Verfahrensregeln und einer oftmals besseren Verhandlungsatmosphäre bestünden. In Hinsicht auf Dauer und Kosten des Schiedsverfahrens könnten sich gegenüber staatlicher Gerichtsbarkeit Vorteile ergeben, dies müsse allerdings nicht zwangsläufig so sein.

Im Anschluss sprach Dr. Frank-Bernd Weigand, LL.M. (London), Chefsyndikus der Marquard & Bahls AG über „Unternehmerische Erfahrungene mit Schiedsverfahren im Außenhandel“. Dr. Weigand stellte zunächst die Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit von einem früher eher als exotisch, exklusiv und exorbitant teuer verstandenen Verfahren hin zu einem üblichen, für den Handel konzipierten und erschwinglichen Instrument dar. Er stellte klassische Vertragsbeziehungen dar, in die Schiedsklauseln regelmäßig Eingang finden. Weiter skizzierte er die Anforderungen, die an effiziente Schiedsverfahren im Außenhandel zu stellen sind: Das Schiedsgericht müsse die internationalen Dimensionen des Verfahrens beherrschen, es solle spezielle Sachkenntnis mitbringen, Vertraulichkeit wahren und nach einer kostengünstigen und schnellen „kaufmännischen Lösung“ des Konfliktes suchen. Weiter unterstrich der Vortragende noch einmal die besondere Bedeutung der besseren internationalen Durchsetzbarkeit von Schiedssprüchen gegenüber Urteilen.

In seinem Beitrag „Freie und Hansestadt Hamburg: Kompetenzzentrum der Schiedsgerichtsbarkeit“ führte der Geschäftsführer der Handelskammer Hamburg, Christian Graf, den Anwesenden zunächst die Zahl der Zivilverfahren in der ersten Instanz in Hamburg und im Bundesgebiet vor Augen. Danach verglich er eindrucksvoll anhand von Statistiken die durchschnittlichen Verfahrensdauern von staatlichen Gerichtsverfahren und Schiedsgerichtsverfahren, wobei sich ergab, dass Schiedsgerichtsverfahren im Durchschnitt etwa solange dauern, wie die erste Instanz staatlicher Gerichtsbarkeit. Auch ein Vergleich der Verfahrenskosten fiel bei Gegenüberstellung mit mehreren staatlichen Instanzen deutlich zugunsten der Schiedsgerichtsbarkeit aus. In der Folge stellte Herr Graf ausgewählte Hamburger Schiedsgerichte vor, namentlich das Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg, die Warenschiedsgerichte, sowie die Tenos AG. Er wies dabei darauf hin, dass es sich bei der Hamburger Freundschaftliche Arbitrage nicht um eine Schiedsgerichtsinstitution, sondern um eine Bezeichnung für eine „Platzusance“ handelt und benannte weitere in Hamburg übliche Verfahren. Herr Graf machte Ausführungen zu Verfahrenszahlen und der Herkunft sowie Osteuropakompetenz der in Hamburg aktiven Schiedsrichter.

Unter dem Titel „Korrekte Schiedsgerichtsvereinbarungen: Präzision ist entscheidend!“ stellte Dr. Daniel Busse, LL.M. (Columbia), Partner bei Lovells Rechtsanwälte, zunächst pathologische Schiedsklauseln aus der Praxis vor. Er erörterte Vor- und Nachteile von so genannten Sprechklauseln und skizzierte Probleme der Zuständigkeitsvereinbarungen. Weiter beleuchtete er Fragen der Konstituierung des Schiedsgerichts, der anwendbaren Verfahrensordnungen sowie des vereinbarten Schiedsortes. Als Zusammenfassung unterbreitete er einen Vorschlag für eine Schiedsklausel, die die identifizierten Rechtsprobleme angemessen berücksichtigt.

Zum Abschluss der Veranstaltung sprach Prof. Dr. jur. Vladimir V. Lukjanov von der Universität St. Petersburg zur „Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit in Osteuropa: Beispiel Russland“. Prof. Dr. Lukjanov hob hervor, dass Russland durch zahlreiche Gesetze und Gesetzesinitiativen die Schiedsgerichtsbarkeit im Lande weit vorangebracht habe und den weiteren Ausbau intensiv betreibe. Er wies darauf hin, dass insbesondere im Hinblick auf die Vollstreckbarkeit im Wirtschaftsverkehr mit Russland bei Verwendung von Schiedsklauseln Vorteile zu erwarten seien.

Es folgte eine lebhafte Diskussion zwischen Teilnehmern der Veranstaltung und Vortragenden, bevor der Abend bei einem anschließenden Imbiss ausklang.

gez. Dr. Sebastian Hofert, LL.M./RSA